Einvernehmliche Scheidung – ideal für alle Beteiligten
Wenn sich Ehepartner scheiden lassen möchten, dann ist die einvernehmliche Scheidung ideal. Denn die einvernehmliche Scheidung spart nicht nur Kosten, sondern auch Nerven. So kann die Kanzlei Kentenich zum Beispiel beide Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung vor Gericht vertreten. Sie sparen doppelte Anwaltskosten für die einvernehmliche Scheidung. Das eigentliche Verfahren für die einvernehmliche Scheidung gestaltet sich unkompliziert. So muss keiner der beiden Partner in der Kanzlei Kentenich vorstellig werden. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie das Scheidungsformular an Ihrem Computer ausfüllen und auf elektronischem Wege absenden. Über alle weiteren Schritte Ihrer einvernehmlichen Scheidung werden Sie von der Kanzlei für Familienrecht informiert.
Die einvernehmliche Scheidung lässt keine Streitigkeiten der Ehepartner erwarten. Deswegen fallen die Gerichtskosten vergleichsweise gering aus. Die Höhe wird nach dem sogenannten Streitwert berechnet. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Partner getrennt leben. Die voraussichtlich entstehenden Kosten für die einvernehmliche Scheidung richten sich in erster Linie nach dem aktuellen Einkommen.
Einvernehmliche Scheidung – so geht’s am schnellsten
• Füllen Sie das Online-Formular für eine einvernehmliche Scheidung vollständig aus.
• Anschließend erhalten Sie von der Kanzlei Kentenich ein Formular. Dabei handelt es sich um die Vollmacht, die Sie uns mit einer Kopie der Heiratsurkunde erteilen müssen, damit wir Ihre Interessen hinsichtlich einer einvernehmlichen Scheidung vertreten können. Bitte senden Sie die unterschriebene Vollmacht an uns zurück.
• Nach Erhalt Ihrer unterschriebenen Vollmacht und der Heiratsurkunde in Kopie reicht die Kanzlei Kentenich Ihre einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Gericht ein.
• Im nächsten Schritt müssen Sie die Gerichtskosten für Ihre Scheidung im Internet begleichen.
• Sie erhalten einen Termin für Ihre einvernehmliche Scheidung. Dieser findet vor Gericht statt. Dort – und nicht im Internet – wird die einvernehmliche Scheidung rechtskräftig.
Die Kanzlei Kentenich informiert über Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung:
• ein Jahr Trennungzeit
• übereinstimmender Wunsch nach einvernehmlicher Scheidung
Die Kanzlei Kentenich informiert über Dokumente, die für eine einvernehmliche Scheidung benötigt werden:
• Heiratsurkunde in Kopie
• Scheidungsantrag und Vollmacht
Haben Sie Fragen hinsichtlich Ihrer einvernehmlichen Scheidung? Dann setzen Sie sich bitte mit der Kanzlei Kentenich in Verbindung.