Häufige Fragen zur Scheidung

Die Kanzlei Kentenich in Köln ist im Rahmen des Familienrechts auch auf den Schwerpunkt Scheidung spezialisiert. Auch hier kümmert sich Alexandra Kentenich, Fachanwältin für Familienrecht, persönlich um Ihre Angelegenheiten. Nachfolgend wollen wir an dieser Stelle häufige Fragen zum Thema Scheidung für Sie erläutern.

Ist eine Scheidung auch ohne Rechtsanwalt möglich?

Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Der Ehegatte muss jedoch nicht zwingend einen eigenen Anwalt beauftragen, es besteht jeoch für das eigentliche Scheidungsverfahren ein so genannter Anwaltszwang.

Entspricht Ihr Service für Scheidung Online den gesetzlichen Voraussetzungen?

Wie Vieles in der heutigen Zeit, kann auch die Scheidung entsprechend Online vorbereitet werden. Als Scheidungsanwalt in Köln bieten wir ebenfalls einen Online Service an, welcher alle notwendigen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Scheidung erfüllt. In der Regel sind die betroffenen Paare an den zu erwartenden Kosten für eine Scheidung interessiert. Füllen Sie einfach das Scheidungsformular online aus und senden Sie es ab. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, um gemeinsam die weiteren Schritte zu besprechen.

Wie lange dauert eigentlich so eine Scheidung?

Das Scheidungsverfahren an sich kann zwischen 4 bis 6 Monate dauern. Wir bemühen uns jedoch stets, hier das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Ein schneller Einstieg in das Verfahren bietet Ihnen unser bereits erwähnter Service Scheidung Online.

Welche Fragen beschäftigen einen bzgl. der Dauer einer Scheidung?

Im Zusammenhang mir der Dauer einer Scheidung beschäftigen sich viele Personen mit Dingen wie z.B. dem Gerichtstermin oder wann muss ich eigentlich zum Anwalt? Wie lange dauert es wohl nach dem Scheidungsantrag bis zur schlussendlichen Scheidung? Wann ist das Scheidungsurteil zu erwarten bzw. wann wird die Scheidung rechtskräfig sein und wie ist das mit dem Tennungsjahr geregelt? Dazu gesellen sich natürlich auch weitere Themen wie z.B. die Frage nach Unterhalt. Wie lange bzw. bis wann bekomme ich welchen Unterhalt oder wie verhält es sich wenn die Scheidung direkt kurz nach der Hochzeit eingereicht wird? Alle diese Fragen klären wir für Sie und beraten Sie gerne jederzeit mit unserer fachlichen Kompetenz als Kanzlei für das Familienrecht. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns damit wir einen zeitnahen Termin mit Ihnen ausmachen können.

Zu welchem Zeitpunkt kann die Scheidung beantragt werden?

Hier spielt das so genannte Trennungsjahr eine große Rolle. Damit der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten zunächst ein Jahr getrennt voneinander leben. Gemessen wird dies in der Praxis durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus. Wir können somit erst kurz vor Ablauf der Trennungszeit für Sie einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.

Für das Absolvieren des Trennungsjahres muss ein Ehepartner nicht zwangsläufig aus der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus ausziehen. Es geht darum, ein Jahr getrennt von Tisch und Bett zu leben, d.h. das getrennte Leben kann durchaus auch innerhalb einer Wohnung oder einem Haus stattfinden. Dies sollte aber im Einzelfall eruiert werden.

Was passiert mit dem Zugewinn, dem Sorgerecht und dem Kindesunterhalt?

Innerhalb des Scheidungsverfahrens muss sich natürlich auch mit dem Zugewinnausgleich beschäftigt werden. Hier geht es meist um das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen seit Eheschließung. Ebenfalls gilt es, dass Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu klären. In der heutigen Zeit verbleibt das Sorgerecht fast immer bei beiden Elternteilen. Für die Bestimmung des Kindesunterhaltes wird für den Raum Köln oder Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle zu Grunde gelegt. Hier empfiehlt es sich wirklich einen Fachmann mit einzubeziehen und den Unterhalt anhand der Tabelle nicht selbst auszurechnen, da es zu Differenzen in den Beträgen auch zu Ihren Ungunsten kommen kann.

Wir haben für Sie zu diesen Themen eine Informationsseite zum Thema Familienrecht erstellt (Regelung Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Umgangsregelungen).

Welche Fragen ergeben sich häufig zur Düsseldorfer Tabelle?

Viele Menschen Fragen sich, ob z.B. die Düsseldorfer Tabelle bindend ist oder für wen diese eigentlich genau gilt. Wird die Düsseldorfer Tabelle in ganz Deutschland für alle gleich bindend? Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz und ist diese überhaupt rechtskräftig? Was bedeutet z.B. ein Bedarfskontrollbetrag im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle? Wie wird die Düsseldorfer Tabelle überhaupt berechnet und wie lese ich diese? Was ist darin eigentlich enthalten? Wir beantworten Ihnen gerne Ihre einzelnen Fragen zur Düsseldorfer Tabelle und schaffen selbstverständlich Transparenz im Zusammenhang mit Ihrem eigenen, rechtlichen Anliegen. Melden Sie sich gerne bei uns, so dass wir einen zeitnahen Termin mit Ihnen vereinbaren können.

Warum muss das Gericht mein Nettoeinkommen erfahren?

Dies ist wichtig um den Verfahrenswert zu errechnen. Dieser wird anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens errechnet, welches Sie und Ihr Ehepartner monatlich verdienen. Das Kindergeld findet in dieser Berechnung keine Berücksichtigung, jedoch Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen. Auf dieser Grundlage werden vom Gerich die Scheidungskosten berechnet.

Der Verfahrenswert ist im Übrigen nicht der Betrag, den Sie zahlen müssen. Nach diesem Wert werden die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet, welche gegenüber dem Verfahrenswert immer deutlich niedriger anzusiedeln sind.

Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehepartner?

Der Unterhalt bestimmt sich grundsätzlich nach den Lebensverhältnissen. Man unterscheidet hier zwischen dem Unterhalt nach der Trennung (Trennungsunterhalt) und dem Unterhalt nach der Ehe (nachehelicher Unterhalt). Es ist wirklich sehr zu empfehlen, sich den Unterhalt fachlich korrekt errechnen zu lassen. Wir raten davon ab, dies selbst zu tun. Man spricht in der Praxis von ca. 3/7 der Differenz zwischen den Nettoeinkünften der Eheleute, als Anhaltspunkt.

Welche Formen und Varianten des Unterhalts gibt es eigentlich?

Das Thema Unterhalt bzw. Unterhaltsrecht beinhaltet verschiedene Formen des Unterhalts bzw. der Unterhaltspflicht. In den unterschiedlichsten Formen entstehen Unterhaltspflichten im Rahmen von Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt und natürlich dem Kindesunterhalt. Hierbei treten immer wieder ähnliche Fragen auf, wie z.B. wann bekommt man den jeweiligen Unterhalt und wie lange? Wer muss den Unterhalt an wen zahlen? Wer hat überhaupt welchen Anspruch auf welchen Unterhalt und wie berechnet sich das gegenseitig bzw. in der jeweiligen Kombination? Immer wieder tauchen auch hier die Fragen nach dem anzuwendenden Recht, dem Anwaltszwang oder z.B. der gesetzlichen Regelung auf. Ergänzt wird das Thema der Unterhaltspflicht natürlich durch spezielle Fälle wie Anfechtung, einklagen oder in Verbindung mit einer Erbschaft. Wir beraten Sie mit unserer ganzheitlichen Kompetenz zu diesen Fragen und bringen für Sie Transparenz in Verbindung mit Ihrem persönlichen, rechtlichen Anliegen.

Versorgungsausgleich, was ist das überhaupt?

Der Versorgungsausgleich betrifft die Rentenanwartschaften und zwar die, die Sie ab dem Monat der Heirat bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrages angesammelt haben. Bei einer Ehezeit unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt. Bei über 3 Jahren Ehezeit wird der Ausgleich erst einmal vom Amt geprüft.

Was geschieht eigentlich mit dem Hausrat?

In der Auf- oder Verteilung des Hausrats sind die Eheleute grundsätzlich frei in Ihrer Entscheidung.Hier ist es zu empfehlen eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen. Das Gericht kann im Falle von Streitigkeiten bzw. für den Fall, dass man sich nicht einig wird, eine Hausratsverteilung durchführen lassen.