Scheidung – das Ende der Ehe

Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland endet mit einer Scheidung. Statistiken belegen dies eindrucksvoll: 201.693 Ehen endeten im Jahr 2005 mit einer Scheidung. Tendenz seit vielen Jahren: steigend.

 

Eheschließung und Scheidung in Deutschland

Jahr

Eheschließung

Scheidung

1990

516.388

154.786

1995

430.534

169.425

2000

418.550

194.408

2005

388.451

201.693

Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

 

Sind sich die Ehegatten über die Scheidung weitestgehend einig, dann können sie den kostengünstigen und schnellen Weg der Scheidung online einschlagen. Sind sich beide Partner hinsichtlich einer Scheidung dagegen nicht einig, dann liegt vor den Beteiligten oft ein langwieriges und mühevolles Verfahren an dessen Ende schließlich die Scheidung steht.

 

Die Kanzlei Kentenich unterstützt Sie gerne bei Ihrer Scheidung.

 

Die einvernehmliche Scheidung wird ebenso wie die streitige Scheidung vor Gericht verhandelt. Während es sich bei der einvernehmlichen Scheidung nicht selten um eine formale Beendung der Ehe handelt, ist die streitige Scheidung eine komplizierte Angelegenheit bei der zum Beispiel um Unterhalt oder das Sorgerecht für Kinder gestritten wird. Fest steht: Kompetente Hilfe für die Scheidung ist ganz wichtig. Zu kompliziert sind etwaige Themen wie Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt oder Versorgungsausgleich.

 

Die Kanzlei Kentenich informiert über Voraussetzungen für eine Scheidung, wenn ein Partner nicht einverstanden ist:

  • drei Jahre Trennungszeit

Die Kanzlei Kentenich informiert über Dokumente, die für eine Scheidung benötigt werden:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Bei der Scheidung im Streit müssen sich beide Parteien anwaltlich vertreten lassen. Deswegen: Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – die Kanzlei Kentenich hilft Ihnen gerne weiter.